Soweit es explizit um die Frage geht, ob Pilze als Naturprodukt unter den Begriff «Stoff» fallen, ist vorab auf die Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 9. März 2001 zu verweisen. Betreffend Begriffsbestimmungen wird dort u.a. ausgeführt (BBl 2001, 3776 f.; vgl. auch Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 4. Mai 2006 [BBl 2006, 8593 f.]), dass die Definitionen der Begriffe inhaltlich den geltenden Art. 1 und 3 BetmG entsprechen, jedoch übersichtlicher gegliedert und verständlicher formuliert wurden. Sie stellen weiterhin auf die Terminologie nach den internationalen Übereinkommen ab.