Dabei ist zu beachten, dass sich der Gutachter in seinem Rechtsgutachten vom 19. Juni 1998 sehr wohl mit der Frage des strafrechtlichen Legalitätsprinzips (sowie der Rechtssicherheit) auseinandergesetzt hat und er die gesetzestechnischen Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung dieser fundamentalen Rechtsgrundsätze machte. Alsdann hielt das Bundesgericht im Urteil 6S.101/2002 vom 10. Mai 2002 in E. 2.1 fest, dass die Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe vom 12. Dezember 1996 (SR 812.121.2), die seit der Änderung durch Verordnung vom 9. November 2001 (in Kraft seit 01.01.2002) neu