13 hiervor). Entsprechend stellt sich vorab (die Frage der abhängigkeitserzeugenden Wirkung noch ausklammernd [vgl. nachfolgend]) die Frage, ob Swissmedic (in Ausführung des Auftrages gemäss Art. 1 Abs. 4 aBetmG) – gestützt auf Art. 1 Abs. 3 Bst. d i.V.m. Bst. a aBetmG – halluzinogene Pilze der aufgeführten Gattungen überhaupt in die Verzeichnisse a und d aufnehmen durfte. Entgegen der Ansicht der Verteidigung ist diese Frage klar zu bejahen: In Einklang mit den generell-abstrakten Ausführungen (Ziff. 16 hiervor) wurde bereits im Rechtsgutachten von PD Dr. iur. M.________ vom 19. Juni 1998 Folgendes ausgeführt: