werden die Pilze (Pilzfruchtkörper) wegen ihrer für den Laien augenscheinlichen Nähe zu den Pflanzen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch vielmehr nach wie vor – jedenfalls im Tatzeitraum – diesen zugeordnet. 16.2 Einleitend ist festzustellen, dass aufgrund des angeklagten Tatzeitraums der dem Beschuldigten zur Last gelegten Widerhandlungen gegen das (a)BetmG für den Zeitraum von ca. März 2004 bis 8. Juni 2006 die rechtliche Ausgangslage, die bis Ende 2001 (ohne explizite Aufnahme der halluzinogenen Pilze der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia [gemäss Verzeichnissen bzw. Anhängen a und