Mit der am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen 15. BtMÄndV wurde die Klausel ergänzt unter anderem um «Pilzmycelien [...], die zur Gewinnung von Organismen mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten (Wirk-)Stoffen geeignet sind». Seit der 19. BtMÄndV, in Kraft getreten am 18. März 2005, bezieht sich die Klausel in der heute gültigen Fassung allgemein auf «Organismen».