E. 2.4 [BGer, StrA, 11.12.2012, 6B_771/2011]). Im Urteil 6B_1166/2019 vom 18. Dezember 2019 hielt das Bundesgericht unter anderem fest, dass kontrollierte Substanzen nach der Definition im Verzeichnis Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien nach Art. 2a und Art. 7 BetmG (Art. 1 Abs. 1 des Verzeichnisses), d.h. die in den Anhängen 1- 6 aufgeführten Stoffe (Abs. 2) sind. Bei der Durchsicht der in den Anhängen 1-6 aufgeführten Stoffe wird augenscheinlich, dass die «Betäubungsmittel» oder «abhängigkeitserzeugenden Stoffe» mit der (schlichten) Begrifflichkeit des BetmG noch