36 «Pflanzen» subsumiert würden. Im Rahmen von Art. 32 Abs. 4 des Psychotropenübereinkommens umfasse der Begriff der «Pflanzen» nach Ansicht des offiziellen UNO-Kommentars auch die Pilze. Ebenso würden im deutschen Recht unter den Begriff der «Pflanze» (im Rahmen der Definition von «Stoffe», § 2 Abs. 1 Ziff. l des Betäubungsmittelgesetzes) auch Pilze subsumiert. Diese Auffassung wurde von PD Dr. iur. M.________ geteilt.