Darunter fallen: a. Halluzinogene wie Lysergid und Mescalin») nicht anzunehmen sei, dass der Gesetzgeber damit halluzinogene Drogen, die keine Abhängigkeitsgefahr aufweisen würden, vom Gesetz habe ausnehmen wollen. Nach wie vor sei davon auszugehen, dass bereits die Gefährlichkeit von Einzeldosen genüge, um einen Stoff als Betäubungsmittel zu bezeichnen (pag. 11978). Wenn die Pilze in der Verordnung als Betäubungsmittel qualifiziert würden, mache sich nach Art. 19 bzw. 19a BetmG strafbar, wer sie besitzen, verkaufen, ein- und ausführen usw. oder konsumieren würde (unter Vorbehalt von