ging aber dennoch davon aus, dass mit der Änderung des Gesetzes (bis zum 30. Juni 1996 geltende Fassung von Art. 1 Abs. 3 BetmG «Den Betäubungsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind gleichgestellt: a. Halluzinogene, wie Lysergid (LSD 25) und Mescalin» und seit dem 1.7.1996 «Den Betäubungsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende psychotrope Stoffe gleichgestellt. Darunter fallen: a. Halluzinogene wie Lysergid und Mescalin») nicht anzunehmen sei, dass der Gesetzgeber damit halluzinogene Drogen, die keine Abhängigkeitsgefahr aufweisen würden, vom Gesetz habe ausnehmen wollen.