Dieses Ergebnis sei jedoch nicht ganz eindeutig. Es sei nicht völlig auszuschliessen, dass das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Konsums, Handels usw. von Psilopilzen schützen würde. Bis ein höchstinstanzliches Urteil vorliege, bestehe somit eine gewisse Rechtsunsicherheit (pag. 11976).