Zu den Betäubungsmitteln im Sinne von Absatz Art. 3 Verzeichnisse 1 gehören insbesondere: Das Institut veröffentlicht die Verzeichnisse: a. Rohmaterialien a. aller Betäubungsmittel (Art. 1 BetmG) 1. Opium, mit den ihnen zugeordneten Nummerie- 2. Mohnstroh, das zur Herstellung von Stof- rungen nach dem Produkte-Identifikati-