Die von der aaBetmV- bzw. aBetmV-Swissmedic erfassten halluzinogenen Pilze der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia sind somit als psychotrope Stoffe zu verstehen, welchen ein Abhängigkeitspotential zukommt und damit von Art. 1 Ziff. 3 lit. d aaBetmG bzw. aBetmG klar erfasst werden. Eine Verletzung des Legalitätsprinzips liegt deshalb nicht vor. 27 13. Würdigung durch die Kammer 13.1 Übersicht über die Rechtsgrundlagen (Hervorhebungen durch die Kammer)