_, S. 10, in den Beilagen zum Plädoyer der Verteidigung). Auch das Obergericht des Kantons Bern hat im Beschluss vom 15. Dezember 2006 festgestellt, dass ein Abhängigkeitspotential im Sinne einer psychischen Abhängigkeit von halluzinogenen Pilzen bestehe, und verwies dabei auf die implizite Anerkennung der Abhängigkeitserzeugung durch das Bundesgericht im Urteil 6S.101/2002 (pag. 161).