3.1.4, S. 8593). Aus dem Gesagten ergibt sich deshalb, dass entsprechend einer Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen Pilze bereits vor der BetmG- Revision vom 20. März 2008 als Stoffe erfasst und somit durch die Swissmedic unter Wahrung des Legalitätsprinzips in die aaBetmV- bzw. aBetmV-Swissmedic aufgenommen worden sind.