19 BetmG unter Strafe gestellt wird (Urteil des Bundesgerichts 6S.101/2002 vom 10. Mai 2002, E. 2.1). Zum gleichen Schluss ist das Obergericht des Kantons Bern im Haftverfahren gegen den Beschuldigten mit Verweis auf zitiertes Bundesgerichtsurteil gekommen (Beschluss des Obergerichts vom 15. Dezember 2006, pag. 161). Bei diesen Feststellungen handelt es sich auch nicht, wie von der Verteidigung vorgebracht, um einen unerlaubten Analogieschluss oder eine Verletzung des Legalitätsprinzips. Der Unterstellung der in der aaBetmV- bzw. aBetmV-Swissmedic genannten Pilze unter Art. 1 Ziff.