Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert den Begriff Stoff (Chemie) als „jede in chemisch mehr oder weniger einheitlicher Form vorliegende Erscheinungsart der Materie, gekennzeichnet durch ihre unabhängig von der äusseren Gestalt charakteristischen und physikalischen und chemischen Eigenschaften und Stoffkonstanten.“ Im deutschen Sprachgebrauch wird der Wortlaut „Stoff“ damit sehr breit und für alle Arten von Materie verwendet und umfasst offensichtlich auch organische Naturprodukte wie etwa Pilze. Im BetmG selbst findet sich der Begriff des Stoffs nebst der Nennung unter Art. 1 Ziff. 3 BetmG auch in weiteren Gesetzesartikeln.