Es stelle sich somit die Frage, ob Pilze als Stoffe aufgefasst werden können, was nach Auffassung der Verteidigung nicht der Fall sei. Weiter werde auch das Bestimmtheitsgebot und damit das Legalitätsprinzip verletzt, indem die Aufnahme der Pilze in das Verzeichnis unter dem Begriff Stoffe gemäss Art. 1 Abs. 4 aBetmG eine nicht zulässige Analogie zwischen den reinen