Auch die entstehungsgeschichtliche Auslegung führe zu keinem anderen Ergebnis. Der Begriff «Pflanzen» umfasse nach Ansicht des offiziellen UNO-Kommentars zum Psychotropen- Übereinkommen vom 21. Februar 1971 auch die Pilze. Im Rechtsgutachten M.________ sei des Weiteren zu lesen, dass zurzeit das Psychotropenabkommen die Pilze zwar nicht erfasse. Dies schliesse eine Aufnahme in die Verbotsliste jedoch nicht aus (pag. 12372). Die Auslegung ergebe demnach, dass Pilze bereits im Zeitraum von 2004 bis 2008 als «Stoffe» gegolten hätten.