Die Legaldefinition des Betäubungsmittels sei bewusst offen und zukunftsorientiert gehalten worden. Es würden folgende Formen von Halluzinogenen existieren: 1) biologische Stoffe u.a. Magic Mushrooms bzw. Psilos, 2) halbsynthetische Stoffe u.a. LSD-25 und 3) synthetische Stoffe u.a. MDE, MDA, MDMA, GHB. Auch im Rechtsgutachten von PD Dr. iur. M.________ stehe, dass in systematischer und teleologischer Hinsicht unter dem Begriff «Stoff» auch Pilze subsumiert würden. Halluzinogen wirkende Pilze hätten deshalb in das Verzeichnis der Betäubungsmittel aufgenommen werden dürfen (pag. 123712 f.). Auch die entstehungsgeschichtliche Auslegung führe zu keinem anderen Ergebnis.