Die verschiedenen halluzinogenen Wirkstoffe würden einzeln beurteilt. Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollten aufgrund des Entwurfs zur Änderung des BetmG «Rohmaterialien wie Pflanzen, Pilze und Teile davon» als «Stoffe» im Sinne des Gesetzes gelten. Massgebend solle aber auch in Zukunft eine vom Eidgenössischen Departement des Innern zu erstellende Liste sein (pag.