Die Liste von Anhang a der BetmV- Swissmedic habe konstitutive Wirkung. Das Bundesamt für Gesundheit habe im Rahmen seiner Zuständigkeit die nicht abschliessende Aufzählung des Betäubungsmittelgesetzes vervollständigt und die Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin sowohl in die Liste der Betäubungsmittel wie in diejenige der verbotenen Stoffe aufgenommen, ohne aber die Pilze selber zu erwähnen. Die verschiedenen halluzinogenen Wirkstoffe würden einzeln beurteilt.