20 im Verzeichnis enthalten sei, durchaus zu einer gegenteiligen Auffassung gelangen könnte, worauf auch das Gutachten des BAG unmissverständlich hinweise (pag. 12354). Aus der klinischen, therapeutischen und medizinischen Praxis würde nicht der geringste brauchbare Hinweis vorliegen, wonach der Konsum von Pilzen effektiv psychisch abhängig machend sein könnte (pag. 12355). Ihr Konsum sei weder in physischer noch in psychischer Hinsicht suchtbildend und sei auch nicht in dem Masse gefährlich, dass ein Verbot im Sinne von Art. 38 und Art.