Auch das BAG habe diese Behauptung mit Schreiben vom 12. März 2019 an die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern verbreitet und aus der Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 9. März 2001 zitiert «Schon heute werden Pilze unter dem gesetzlichen Begriff Pflanzen subsumiert.». Die Verteidigung hielt nochmals fest, dass Pflanzen keine Pilze seien und verwies erneut auf das Urteil des Bundesgerichts vom 4. Juli 2001, wonach diese Sondervorschrift (gemeint sei Art. 5 BetmV) nicht bewirke, dass psilocybinhaltige Pilze generell unter die Definition von Art. 1 Abs. 3 BetmG fallen würden (pag.