2000 zugrunde gelegen, in welchem festgehalten worden sei, «dass zwar die Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin in der Verordnung des BAG über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe vom 12. Dezember 1996 aufgeführt» seien (Betäubungsmittelverordnung BAG, BetmV-BAG, SR 812.121.2, Anhang a und d, «nicht aber die wildwachsenden Pilze, welche diese Wirkstoffe enthalten» würden. Trotz ihres Gehaltes an verbotenen Stoffen würde es aber dem Legalitätsprinzip von Art. 1 StGB widersprechen, «die Pilze selber als Stoff im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes zu betrachten» (BG 6S.261/2001, E.2.b), mit dem weiteren Hinweis, es könne sich