Ich kenne die Swissmedicverordnung und ich finde den Begriff «Halluzinogene Pilze» nicht verständlich. Es gibt eine Studie der Universität die belegt, dass diese Pilze nicht schädlich sind. […] Die Schweizer Richter haben 2001 auch gesagt, dass man die Pilze nicht dem Gesetz unterstellen kann. Für mich ist deshalb nicht verständlich, warum Swissmedic die Pilze als illegal bezeichnet (pag. 33 f.). Die Verteidigung des Beschuldigten führte in der Eingabe vom 4. Juli 2006 betreffend den dringenden Tatverdacht entsprechend Folgendes aus (pag. 41): Bez. des dringenden Tatverdachtes habe ich mich beim Haftrichter ausgiebig ausgelassen.