): Als erstes möchte ich sagen, dass die Pilze nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – weder jenes der Schweiz noch jenes in Deutschland. Gemäss dem UNO-Abkom- men von 1971 sind die Pilze nicht auf einer Liste aufgenommen und können auch nicht von der Schweiz ins Gesetz aufgenommen werden. […] Das Wiener Suchtstoffabkommen (1988) verbietet den Ländern in welchen die Pilze wachsen, diese Pilze zu verbieten. Die Schweiz hat dieses Abkommen unterschrieben und somit kein Recht die Pilze zu verbieten. Ich kenne die Swissmedicverordnung und ich finde den Begriff «Halluzinogene Pilze» nicht verständlich.