_“, welches für die Zeit von Februar 2005 bis Dezember 2005 Spenden- und Mitgliederbeiträge im Gesamtbetrag von CHF 16‘650.00 aufweist und im Zusammenhang mit AK.________ den Erhalt von mindestens CHF 9‘700.00 belegt und den gemäss Anzeige (S. 147 f, p. 452 f) erfolgten weiteren Bareinzahlungen auf die Konti bei der AL.________ im Betrag von insgesamt CHF 35‘689.05 sowie Einzahlungen in die Kasse von CHF 38‘510.33 ergibt sich aus dem Handel mit psilocybin- und psilocinhaltigen Pilzen in der Zeit von Januar 2005 bis Juni 2006 ein Verkaufserlös im Bereich von insgesamt gegen ca. CHF 400‘000.00. Im Einzelnen liegen folgende Tathandlungen vor: