8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Vorab ist festzuhalten, dass mit Anklage vom 8. Juni 2016 ursprünglich beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung Anklage erhoben worden ist (pag. 11507). Am 8. Dezember 2016 erfolgte eine Anklageänderung dahingehend, als dass die Anklage beim Einzelgericht eingereicht wurde (pag. 11633). Materiell blieben die angeklagten Sachverhalte (vgl. nachfolgend) unangetastet. In der Anklageschrift vom 8. Juni 2016 (Änderungen vom 14. bzw. 15. November 2017 [pag. 11677, 11684] werden durch die Kammer kursiv und unterstrichen