zinogener Pilze der Gattungen Psilocybe und Panaeolus a) in der Zeit von März 2004 bis zum 10. März 2005 an Abnehmer in Deutschland und b) in der Zeit von März 2004 bis 8. Juni 2006 an Abnehmer in Österreich, Schweden, Norwegen und den Vereinigten Staaten von Amerika und anderswo, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von ¼, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘853.50, an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung an den Beschuldigten freigesprochen wurde (vgl. Ziff. I. des erstinstanzlichen Dispositivs). Rechtskräftig sind auch die Verfügungen gemäss Ziff.