freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_155/2014 vom 21. Juli 2014 E. 1.1). Daher ist festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. November 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und mengenmässig qualifiziert sowie gewerbsmässig, angeblich begangen durch Anbieten, Einfuhr, öffentliches Bekanntgeben einer Gelegenheit zum Erwerb, Verkauf/Verschaffen, Abgabe und Versand einer nicht genau eruierbaren Menge hallu-