1.4. die beschlagnahmten Ordner, Archivschachteln, CD, Mappe der Q.________ GmbH seien dieser nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückzugeben; 1.5. die beschlagnahmten 2 grauen Ordner mit Bankunterlagen und 1 schwarzer Ordner Korrespondenz seien R.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückzugeben; 1.6. die beschlagnahmten 5 roten Ordner mit Bankunterlagen seien S.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückzugeben. 2. Betreffend beschlagnahmte Vermögenswerte 2.1. der auf dem Konto der T.________ beschlagnahmte Betrag sei einzuziehen;