1.1. Die beschlagnahmten psilocybin- und psilocinhaltigen Trocken- und Frischpilze sowie Sporen und die Drogen- und Zuchtutensilien sowie das Verpackungsmaterial seien einzuziehen; 1.2. die beschlagnahmte CD sowie Festplatte seien mit den amtlichen Akten abzulegen; 1.3. die beschlagnahmten Ordner, Mappen, Aktenhefter, Unterlagen, Bankkarten, Mobiltelefon, 52 CD und DVD, 3 Laptops, externe Harddisk, Speicherkarte und USB-Stick seien A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückzugeben;