7 Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 15. November 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Freispruchs gemäss Ziff. I. erstinstanzliches Urteilsdispositivs, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von ¼ der gesamten Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung. II.