Am 19. März 2020 erklärte Rechtsanwalt C.________ namens des Beschuldigten sein Einverständnis zum schriftlichen Verfahren (pag. 12332). Mit Schreiben vom 18. März 2020 teilte auch Rechtsanwalt B.________ mit, dass der Beschuldigte mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 12334). Mit Verfügung vom 20. März 2020 ordnete die Verfahrensleitung sodann die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an (pag. 12336 f.). Am 16. April 2020 reichte Rechtsanwalt B.________ seine Berufungsbegründung ein (pag. 12340 ff.).