6 Die oberinstanzliche Verhandlung war für den 12./13. März 2020 vorgesehen. Zufolge Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet seitens der Verteidigung wurde die Verhandlung mit Verfügung vom 9. März 2020 abgesetzt und erneut ein schriftliches Verfahren in Aussicht genommen (pag. 12323 f.). Am 10. März 2020 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 12330). Am 19. März 2020 erklärte Rechtsanwalt C.___