4 I.________ sei nicht notwendig. Ebenfalls könne auf eine Befragung von Prof. Dr. K.________ verzichtet werden, denn die Frage der Strafbarkeit der dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen sei durch die 1. Strafkammer zu entscheiden (pag. 11948). Die Kammer wies die Beweisanträge auf Einvernahme der Professoren Dr. G.________, Dr. I.________ und Dr. K.________ mit Beschluss vom 16. Mai 2018 ab (pag.