2. am 23./24. April 2004, 9., 21. und 28. September und 23. Dezember 2004, 11. und 14. Januar 2005 durch versuchte Einfuhr von gesamthaft 13.95 kg halluzinogener Pilze der Gattung Psilocybe und in Anwendung der Art. 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 und 51 StGB, Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3, 4, 5, 6 und 8, Ziff. 2 lit. a und c alt BetmG, Anhang a und d BetmV-Swissmedic, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Untersuchungshaft von 429 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.