unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von ¼ (vgl. hierzu Ziff. II. Urteil 2.), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘557.50 und Auslagen von CHF 4‘296.00, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘853.50, an den Kanton Bern. unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch die private Verteidigung durch Rechtsanwalt C.________. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine anteilsmässige Entschädigung für die anwaltliche Vertretung ausgerichtet.