2. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. d Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________, - der Strafklägerin, v.d. Fürsprecher D.________, - der Generalstaatsanwaltschaft. Mitzuteilen: - der Vorinstanz, - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde).