A.________ wird schuldig erklärt: der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit am 30.03.2015 in Kappelen; und in Anwendung der Artikel 47, 106 Abs. 1 bis 3 StGB, 27 Abs. 1, 32 Abs. 3, 90 Abs. 1, 102 Abs. 1 SVG, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 480.00 (insgesamt bestimmt auf CHF 5‘480.00).