VI. Verfügungen Der Beschuldigte wurde am 24. September 2014 erkennungsdienstlich erfasst und ein DNA-Profil wurde erstellt. Dies erfolgte gemäss Akten einzig aufgrund der mutmasslichen mehrfachen Sachbeschädigung (vgl. pag. 52 und pag. 125). Für dieses Delikt wurde das Verfahren eingestellt. In Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Bst. d DNA-Profil-Gesetz (SR 363) und Art. 17 Abs. 1 Bst. d der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten (SR 361.3) ist folglich die Löschung des DNA-Profils und der restlichen erhobenen erkennungsdienstlichen Daten vorzunehmen bzw. bedarf es hierfür keiner Zustimmung.