Nach Ziffer 303.2.a der Bussenliste beträgt die Busse für das Überschreiten der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen um 1-5 km/h CHF 40.00. Es handelt sich um eine Busse im tiefst möglichen Bereich. Es bestehen keine besonderen die Tat oder den Täter betreffenden Umstände, ein Abweichen von der Höhe der Ordnungsbusse gebieten würden. Der Beschuldigte wird somit zu einer Busse von CHF 40.00 verurteilt. V. Kosten und Entschädigung