IV. Strafzumessung Eine einfache Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse gemäss Art. 106 StGB bestraft. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte