Es gebe keinen Anlass, an der Glaubhaftigkeit von dessen Aussagen zu zweifeln. Auf dem Radarfoto seien weder Gegenverkehr noch sonstige Umstände ersichtlich, welche die Messung behindert haben könnten. Die objektiven Beweismittel seien alle schlüssig und nachvollziehbar, sodass ohne weiteres auf sie abgestellt werden könne. Die blosse Tatsache, dass es bei der vorliegend angewendeten Messmethode in anderen Fällen zu fehlerhaften Ergebnissen und zur Annullation von Bussen gekommen sei, reiche nicht aus, um erhebliche unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses vom 30. März 2015 zu wecken.