7. Tatvorwurf Mit Strafbefehl vom 28. September 2015 wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 30. März 2015 um 16:38 Uhr auf der Strecke Werdthof-Kappelen, auf der Hauptstrasse, mit seinem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 2 km/h überschritten (pag. 201). Der Beschuldigte bestritt nie, der Lenker des vom Radargerät erfassten Fahrzeuges mit dem Kontrollschild F.________ gewesen zu sein (vgl. pag. 407 Z. 25). Er ist jedoch überzeugt, nicht zu schnell gefahren zu sein. Vielmehr soll es sich um ein fehlerhaftes Messergebnis handeln.