6.3 Prüfung im konkreten Fall 6.3.1 Beweislast Fürsprecher D.________ hat auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin, Belege zur Strafantragsberechtigung von E.________ einzureichen (pag. 540 f.), die Organisationsverordnung nicht vorgelegt. Die Kammer hat daher keine Kenntnis be-