5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 519 und pag. 549). Auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin reichte Fürsprecher D.________ die öffentlichrechtliche Anstellungsverfügung vom 1. März 2005 (pag. 544) sowie die Stellenbeschreibung (pag. 545) des früheren Angestellten der Gemeinde C.________, E.________, ein. Ausserdem wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vom 27. September 2018 zu Protokoll befragt (pag. 553 f.).