2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Eingabe vom 11. Dezember 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 433.1). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 12. Februar 2018 (pag. 483 f.) erklärte die Verteidigung form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 494 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 5. März 2018 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 503 f.). Die Strafklägerin, vertreten durch Fürsprecher D.________, stellte mit Eingabe vom 20. März 2018 weder einen Nichteintretensantrag noch