(Gemeinde) (im Folgenden: Strafklägerin) sowie des Überschreitens der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 2 km/h schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘440.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00 sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 13‘397.50 (pag. 433 ff.).