4 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Das Revisionsgesuch vom 20. Dezember 2018 wird gutgeheissen. 2. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 25. Juli 2018 (BM 18 25758) wird aufgehoben und die Sache zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 200.00, trägt der Kanton Bern.